Revision des CO2-Gesetze

Die Umweltfreisinnigen bedauern den ablehnenden Entscheid der Schweizer Stimmberechtigten vom 13. Juni 2021. Wir sind der Meinung, dass diese Ablehnung darauf zurückzuführen ist, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht genügend über die Mechanismen einer Lenkungsabgabe informiert wurden. Dieses Manko muss vor einer nächsten Abstimmung unbedingt behoben werden. Aus liberaler Sicht sind Lenkungsabgaben jeglichen Subventionen vorzuziehen. Die Schwächung des Instrumentes der Lenkungsabgabe erachten wir deshalb als falschen Schritt.
Mit dem nun vorliegenden CO2-Gesetz liegt ein Erlass vor, der aus unserer Sicht zu wenig ambitioniert ist. Wir gehen davon aus, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, wenn sie umfassend und konsequent informiert werden, auch einer deutlich schärferen Gesetzgebung zustimmen würden. Die politischen Entwicklungen in Europa haben die Problematik der Auslandabhängigkeit der Schweiz deutlich gemacht, und es gilt nun, adäquate Massnahmen zu treffen, welche uns erlauben, unseren Energiekonsum unabhängig von Erdgas- und Erdöllieferungen z.B. aus Russland zu decken.
Die Umweltfreisinnigen haben zur Gesetzesrevision eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und darauf verwiesen, dass schärfere Massnahmen nötig sind, um die Ziele des Pariser Übereinkommens sicher zu erreichen. Insbesondere erachten wir es als notwendig, dass die CO2-Abgaben schrittweise angehoben werden bis zu einem Betrag von CHF 210.–, falls sichtbar wird, dass die Ziele 2030 nicht erreicht werden.