Stellungnahme zur CO2-Verordnung

Im Grundsatz sind wir mit den Änderungen einverstanden, haben aber folgende Anliegen bzw. unterstützen folgende Anträge:
Wir sind äusserst überrascht über den Entscheid des Bundesrates vom 20. September 2024, mitten während der laufenden Vernehmlassung zur vorliegenden CO2-Verordnung, die Kredite für den Ausbau der Nachtzugsverbindungen (30 Mio. Fr.) und für die Elektrifizierung der Busse (ebenfalls maximal 30 Mio. Fr.) zu sperren. Diese Mittel wurden durch das Parlament im Rahmen der Beratung des CO2-Gesetzes gesprochen. Die Förderung der Nachtzüge war im Abstimmungskampf und in der Parlamentarischen Beratung zum KIG und zum CO2-Gesetz ein wichtiges Element zur Vermeidung von Emissionen durch den Flugverkehr. Die Förderung der Elektrifizierung ist zudem Bestandteil eines Kompromisses für die Aufhebung der Mineralölsteuerrückerstattung im öV. Wie bereits weiter oben ausgeführt erachten wir diese Beiträge als sehr wichtig und fordern den Bundesrat dazu auf, diese Aufträge des Parlamentes entsprechend umzusetzen und die genannten Kredite ab 1. Januar 2025 bereit zu stellen.
Erneuerbare Energien korrekt anrechnen: Klar, wir wollen möglichst rasch unser Energiesystem auf 100% erneuerbar umstellen. Das heisst aber nicht, dass wir dann auch bei null Treibhausgasemissionen sind. Werden jedoch wie hier an zahlreichen Stellen vorgeschlagen, die erneuerbaren Energien grundsätzlich mit Emissionsfaktor null angerechnet, dann ergeben sich folgende Probleme: 1. Es gibt keinen Anreiz, besonders emissionsarme erneuerbare Energie zu produzieren und einzusetzen. 2. Die Transformation läuft langsamer, als wenn nur die tatsächliche Emissionsminderung angerechnet würde. 3. Die inländische Produktion erneuerbarer Energien wird so gegenüber Importen oft benachteiligt. Selbst wenn im Einzelfall eine Anrechnung mit null kompatibel mit dem Schweizer Treibhausgasinventar ist, gibt es die falschen Anreize und Signale. Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, die Instrumente an einer raschen und sinnvollen Transformation auszurichten und gleichzeitig das Schweizerische Treibhausgasinventar nach den international vereinbarten Regeln zu erstellen.
Zu Kapitel 1, allgemeine Bestimmungen Art. 2a — Inlandanteil: Zur Erfüllung der Verpflichtungen des Klimaübereinkommens von Paris hat die Bundesversammlung dem Ziel zugestimmt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegen über 1990 zu senken. Durch eine Weiterführung und punktuelle Verschärfung der Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sowie in der Landwirtschaft sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz in den Jahren 2021 bis 2030 im Durchschnitt um 35 Prozent reduziert werden. Im Erläuternden Bericht wird dargelegt, dass nur zwei Drittel über Massnahmen im Inland vermindert werden. Diese Aufteilung ist aus unserer Sicht zu wenig ambitioniert. Es gilt mit den verfügbaren finanziellen Ressourcen insbesondere die Emissionsreduktion im Inland anzutreiben, anstatt auf Auslandszertifikate zu setzen und dadurch die zwingenden, inländischen Reduktionsmassnahmen aufzuschieben. Dies fördert Wirtschaft, Innovation und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Auch das KIG weist darauf hin, dass soweit technisch möglich und wirtschaftlich tragbar, die Treibhausgasemissionen in der Schweiz zu reduzieren sind (vergleiche Art. 3 Abs. 4 Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit KIG). Eine stärkere Reduktion in der Schweiz ist technisch möglich und wirtschaftlich tragbar.
Antrag zu Art. 2a: Der Inlandanteil der Reduktion der Treibhausgasemissionen soll mindestens 75 Prozent betragen.
Zu Kapitel 2.3.4 Förderung elektrischer Antriebstechnologien im öffentlichen Verkehr: Die klimaschonenden Antriebssysteme sind noch in einer starken Entwicklungs- und lnnovationsphase. Es ist deshalb richtig und wichtig, wenn die Förderung nicht jetzt schon auf eine Technologieart eingeschränkt wird.
Antrag: Wasserstoff, welcher mit alternativen Energien hergestellt und im öffentlichen Verkehr eingesetzt wird, soll ebenso wie die elektrischen Antriebstechnologien unterstützt werden.
Zu den Kapiteln 2.5.1 Emissionshandelssystem für Anlagen / 2.5.4 Verpflichtung zur Verminderung der Treibhausgasemissionen / 2.5.6 Förderung erneuerbarer Gase: Synthetische Gase, welche durch alternative Energiequellen gewonnen werden, haben technisch gesehen das viel grössere Skalierungspotenzial als Biogase, sofern letztere nicht durch Verwendung von Fruchtflächen (Konkurrenz zur Ernährungswirtschaft) produziert werden. Gleichzeitig können synthetische Gase auch die Sommer/Winter-Lücke mindern.
Antrag: Überall dort, wo Biogase resp. erneuerbare Gase angerechnet oder unterstützt werden können, sind auch synthetische Gase (z. B. Methan) einzuschliessen, welche mit alternativen Energien hergestellt werden.