Stellungnahme zur Gewässerschutzverordnung - Wasser ist ein kostbares Gut.
Wir Umweltfreisinnigen begrüssen die geplante Festlegung von Grenzwerten für sieben Wirkstoffe, die nachweislich Schweizer Oberflächengewässer belasten. Diese Massnahme stellt einen wichtigen Schritt zum Schutz der Gewässerökosysteme und der menschlichen Gesundheit dar.
Gleichzeitig kritisieren wir das explizite Ausklammern von Grenzwerten für drei weitere Wirkstoffe. Dieses Vorgehen widerspricht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und untergräbt die Zielsetzung eines wirksamen Gewässerschutzes.
Unsere Rückmeldung zum 1.Erlass: Verordnung des UVEK über die Änderung von Anhang 2 Ziffer 11 Absatz 3 der Gewässerschutzverordnung (GSchV) ist eher Ablehnung.
Begründung:
Wir kritisieren das Ausklammern von Grenzwerten für die drei
Wirkstoffe Deltamethrin, Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron mit
Nachdruck. Dieses Vorgehen widerspricht den vorliegenden
wissenschaftlichen Erkenntnissen und untergräbt die Zielsetzung eines wirksamen Gewässerschutzes.
Die Festlegung von Grenzwerten ist eine zentrale Voraussetzung, um
sowohl die Bevölkerung als auch die aquatischen Lebensgemeinschaften
wirksam zu schützen. Wir beantragen daher, dass die Grenzwerte für
Deltamethrin, Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron gleichzeitig mit den bereits vorgeschlagenen Grenzwerten festgelegt werden.
Es ist festzuhalten, dass die Nichtfestlegung von Grenzwerten für
Deltamethrin, Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron weder
wissenschaftlich noch rechtlich begründet ist. Sie schwächt den
Gewässerschutz, unterläuft den gesetzlich vorgesehenen
Regelmechanismus und widerspricht den Zielen der Parlamentarischen
Initiative 19.475. Die gleichzeitige Festlegung von Grenzwerten für alle
wissenschaftlich identifizierten Risikowirkstoffe ist daher zwingend erforderlich.




