Stellungnahme der UFS zur Revision der Jagdverordnung
Gerne nehmen wir wie folgt in allgemeiner Art zur Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV) Stellung:
Die Umweltfreisinnigen stimmen der Revision mit Vorbehalt zu. Die Vorlage ist komplex und relativ unübersichtlich. Die Stossrichtung für die Regulation von Wölfen und Bibern begrüssen wir im Grundsatz, die Schwellenwerte und Massnahmenvoraussetzungen sind jedoch zu tief angesetzt, vor allen Dingen beim Wolf. Die tiefen Schwellenwerte für Eingriffe bei Wölfen und die tief angesetzten Mindestbestände an Wolfsrudeln bergen aus unserer Sicht das Risiko, dass aus Artenschutzgründen die wissenschaftlichen Empfehlungen mit rund 20 Rudeln in guter Verteilung nicht eingehalten werden können. Auch bei den Eingriffsmöglichkeiten bei Biberschäden und bei der Gefährdung sind die Voraussetzungen ebenso zu tief angesetzt, was einerseits die Kantone unter grossen Druck setzet und andererseits das Risiko birgt, dass die Eingriffsmassnahmen zu biberfreien Gebieten führen werden.
Weiter würden die Umweltfreisinnigen begrüssen, wenn die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd generell zugelassen würde. Dies ist nicht nur aus Gründen des menschlichen Gesundheitsschutzes, sondern insbesondere auch aus Gründen des Tierschutzes geboten, zumal dadurch die bei der Jagd eingesetzten Hunde vor den negativen Auswirkungen des Mündungsknalls effektiv geschützt werden.
Die Schäden, die der Wolf am landwirtschaftlichen Tierbestand anrichten kann, sind der positiven Wirkung der Wölfe in Bezug auf einen angepassten Wildbestand in einer umfassenden Interessenabwägung gegenüberzustellen. Der Wolf hilft mit, die teilweise überhöhten Wildbestände in den Schutzwäldern zu regulieren. Damit wir die dringend notwendige Verjüngung des Schutzwaldes gefördert bzw. überhaupt erst ermöglicht. Und: der Schutzwald hat – gemäss einer Bafu-Studie – immerhin einen volkswirtschaftlichen Wert von rund 4 Milliarden Franken pro Jahr.




