Stellungnahme zur Änderung der Raumplanungsverordnung (RPV)
Am 29. September 2023 stimmte das Eidg. Parlament der endgültigen Fassung des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) zu. Nach Ablauf der Referendumsfrist sind die zukünftigen Stossrichtungen klar. Leider führt der endgültige Gesetzestext zu einer Schwächung eines der zentralen Grundprinzipien des Raumplanungsgesetzes – die Trennung Baugebiet vom Nichtbaugebiet. Auch wurde seit der Annahme durch das Schweizer Volk von RPG 1 2013 immer wieder versucht, das Bauen ausserhalb der Bauzone (immer diskutiert unter dem Stichwort RPG 2) besser zu regeln, zu vereinfachen, den Kantonen mehr Spielraum zu gewähren, um die regionalen Besonder-heiten besser sicherstellen zu können. Die vorliegende Verordnung versucht nun, Details dieser Gesetzesänderung zu regeln.
Leider geht der nun vorliegende Entwurf einer Raumplanungsverordnung völlig in die falsche Richtung. Es wird nach unserer Auffassung ein «Bürokratiemonster» geboren, das in der Praxis nicht umgesetzt werden kann. Den UFS ist es ein grosses Anliegen, dass die Umsetzung bis auf die Parzelle gewährleistet sein muss. Es braucht Vereinfachungen, nicht noch kompliziertere Regelwerke.
Bisher war es im BaB-Bereich bei einfachen Baugesuchen wie z.B. für eine Güllengrube, einen Schwimmteich oder eine Gartengestaltung so, dass ein Gesuchsteller sein Gesuch noch selbst verfassen konnte. Dies wird sich nun definitiv ändern; die Komplexität steigt. Bereits für eine einfache Eingabe braucht es Expertenwissen. Die Bürokratie steigt.
Wenn diese Verordnung in dieser Art vollzogen werden muss, braucht es in grossen Kantonen wie z.B. St.Gallen 2 bis 3 neue Stellen. Wir setzen uns für eine Stabilisierung oder Senkung der Staatsquote ein; mit jedem neuen, nationalen Gesetz wird der kantonale Staatsapparat ausgebaut; die Gemeinden müssen zusätzliches Personal einstellen. Wir sind dezidiert der Meinung, dass bei jedem neuen Gesetz/Verordnung auch der zusätzliche Personalaufwand auf allen Staatsebenen mitgedacht werden muss.
Im Weiteren stört sich die UFS daran, dass die Landwirtschaft und der Tourismus ausgeklammert wurden, insbesondere beim Stabilisierungsziel. In Tat und Wahrheit ist heute die Landwirtschaft, nach den Infrastrukturbauten, der wohl grösste Kulturlandverbraucher der Schweiz; jeder neue Stall, und zur Zeit wird stark gebaut, braucht mindestens eine halbe Hektare Kulturland.
Die UFS lehnt den vorliegenden Verordnungsentwurf in diesem Detailierungsgrad ab und bitten um eine völlige Überarbeitung und Vereinfachung.
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