Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer

Stellungnahme zur Änderung der Automobilsteuerverordnung- Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer:

Die Umweltfreisinnigen St.Gallen befürworten diese Vorlage, resp. die Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer und zwar aus folgenden Gründen:
– Diese Steuerbefreiung war als Anschubförderung gedacht. Die Entwicklung hin zur Elektromobilität ist mittlerweile mehr als „angeschoben“.
– Die Automobilsteuer dient der Finanzierung des NAF im Sinne einer verursachergerechten Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Diese Infrastruktur wird durch Elektrofahrzeuge be-lastet.
– Auch Elektrofahrzeuge haben mit Ressourcenverbrauch, Platzbedarf und anderen Umweltaspekten einen nicht unwesentlichen ökologischen Fussabdruck.

Wir befürworten Anschubfinanzierungen (in diesem Fall in Form eines Steuererlasses) für um-weltfreundliche Technologien sehr. Das Versprechen der zeitlichen Befristung, die mit einer An-schubfinanzierung einhergeht, muss aber eingehalten werden. Ansonsten dürften es künftige, sinnvolle Anschubfinanzierungen schwer haben, politische Mehrheiten zu finden, da immer befürchtet werden muss, dass die Massnahme nicht befristet ist, bzw. immer wieder verlängert wird.

5. Juli 2023 Vorstand Umweltfreisinnige St.Gallen

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