Erhöhung des Pendlerabzugs setzt falsche Anreize

UFS ist gegen eine zusätzliche Erhöhung des Pendlerabzugs

In der Februar-Session wird der Kantonsrat über die neue Obergrenze des Pendlerabzugs befinden. Die Regierung schlägt 6’000 Franken vor. Die Finanzkommission des Kantonsrates beantragt 8’000 Franken. Der Pendlerabzug bevorteilt Personen, die mit dem Auto unterwegs sind. Das ist ein falscher Anreiz und verkehrs- sowie umweltpolitisch heikel: Vor dem Hintergrund der drohenden Verkehrsüberlastung, dem notwendigen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr und dem Klimaschutz im Allgemeinen darf der Pendlerabzug nicht noch weiter angehoben werden. Längere Arbeitswege sollen wenn möglich nicht mit dem Privatauto, sondern mit Bahn und Bus zurückgelegt werden. Noch besser ist es, wenn Arbeits- und Wohnort möglichst nahe beieinander liegen.

Die Umweltfreisinnigen empfehlen den Mitgliedern des Kantonsrates den Pendlerabzug auf 6000 Franken zu setzen. Damit würde der maximale Steuerabzug gegenüber heute immerhin um 30 Prozent erhöht.

14. Januar 2024
Autor: Raphael Lüchinger

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