Strassenfinanzierung im Kanton St.Gallen

Stellungnahme zum IX. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben:

Die Umweltfreisinnigen treten grundsätzlich für eine möglichst weitgehende Berücksichtigung des Verursacherprinzips ein. Dabei sind aus ihrer Sicht auch die externen Kosten und Nutzen, soweit sie quantifizierbar sind, einzubeziehen. Das Verursacherprinzip ist technologieneutral.

Die Umsetzung dieser Grundsätze sähen wir am ehesten durch eine Mobilitätsbesteuerung ge-währleistet. Eine solche ist aktuell jedoch politisch nicht akzeptiert.

In diesem politischen Umfeld scheint uns die Vorlage ein guter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Zielen zu sein. Insbesondere macht sie durch den Einbezug von Elektrofahrzeugen einen Schritt in Richtung Technologieneutralität. Wir bedauern, dass kein grösserer Schritt möglich ist, indem der ganze Lebenszyklus eines Fahrzeuges einbezogen wird. Diesbezüglich ist vor allem die Gesetzgebung in der EU massgebend.

Wir sind mit der Vorlage einverstanden und haben keine Änderungsvorschläge.

29.2.2024 Vorstand Umweltfreisinnige St.Gallen

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