Umweltfreisinnige befürworten Waldgesetzrevision

Der Kantonsrat berät in der Septembersession in erster Lesung den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung. Einige zentrale Herausforderungen, die der Wald zu meistern hat, werden mit der Gesetzesanpassung adressiert: Holz ist ein Rohstoff mit Zukunft – klimafreundlich und umweltschonend! Mit einem Artikel zur Holzabsatzförderung wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, damit der CO2-neutrale und einheimische Rohstoff erstens genutzt und zweitens auch verbaut bzw. energetisch verwertet wird. Bei der Schutzwaldpflege sollen die Nutzniessenden vor Ort stärker in die Finanzierung eingebunden werden. Die Politischen Gemeinden profitieren von einem intakten Schutzwald. Er macht Täler bewohn- und wichtige Transitstrecken passierbar. Das sich ändernde Klima setzt dem Wald zu. Höchste Zeit den Wald „klimafit“ zu machen. Im II. Nachtrag werden die Grundlagen dafür gelegt. Damit kann die Waldumwandlung in Richtung von stabilen, mit Laubhölzern durchmischten Wäldern vorangetrieben werden.

Es gibt aber auch Themen, die mit der Revision nicht gelöst werden. Die Motion hat eine Gesetzesgrundlage verlangt, damit Waldbesitzende fair entschädigt werden für ihre Mehraufwendungen in Wäldern mit vorrangiger Nutzung für Erholungszwecke, im Strassenunterhalt oder infolge Nutzungseinschränkungen in Grundwasserschutzzonen. Wasser und Erholung im Wald sind öffentliche Güter, deren Finanzierung auch Sache der Öffentlichkeit wäre.

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